Der Stadtrat will «Herkunft Kriens» als Kriterium für Steuerbefreiung durch «gemeinnützig» ersetzen. Dazu soll die kantonale Definition «gemeinnützig» angewendet werden. Weil eine kommunale Definition «gemeinnützig» fehlt, leisten Vereine zum Teil Aufgaben, welche die Stadt erbringen müsste – was als gemeinnützig gilt – und bezahlen trotzdem ab 10’000 Franken Einnahmen 10% Billettsteuer. Eine Verordnung, welche Ausnahmen