Unsere Empfehlung für die Abstimmung vom 29. Januar 2023: NEIN zur Anpassung der Billettsteuer

 Der Stadtrat will «Herkunft Kriens» als Kriterium für Steuerbefreiung durch «gemeinnützig» ersetzen. Dazu soll die kantonale Definition «gemeinnützig» angewendet werden. Weil eine kommunale Definition «gemeinnützig» fehlt, leisten Vereine zum Teil Aufgaben, welche die Stadt erbringen müsste – was als gemeinnützig gilt – und bezahlen trotzdem ab 10’000 Franken Einnahmen 10% Billettsteuer. Eine Verordnung, welche Ausnahmen regelt, fehlt ebenfalls. Deshalb sagt die SP Kriens Nein zur Anpassung der Billettsteuer.   

Das sind die Rahmenbedingungen

Die Bedingungen für Veranstaltungen in Sport und Kultur in der Stadt Kriens verbessern sich laufend. Neben dem Schappe Kulturquadrat und den neuen Fussball-Stadion Kleinfeld sind das Kulturhaus Südpol und das Konzerthaus der Luzern Symphonie entstanden. Mit der Pilatusarena wird bis 2026 ein weiteres Sport- und Kulturzentrum mit 4000 Plätzen entstehen. Das kulturelle und sportliche Stadtleben wird immer vielfältiger und lebendiger.

 Das hat auch der Stadtrat bemerkt. «Wir wollen von den Veranstaltungen der Unternehmen in Sport und Kultur, zB. Pilatusarena profitieren», kündete der Stadtrat an. Er will dazu die Billettsteuer anpassen. Die bisherige Steuerbefreiung «Herkunft Kriens» durch «gemeinnützig» ersetzt werden. Und schon begannen die Diskussionen. «Was heisst auf Ebene Gemeinde gemeinnützig?», wollte der Einwohnerrat an beiden Lesungen zur Anpassung des Reglements wissen. «Welche Auswirkungen hat dies für die Krienser Vereine?» Der Stadtrat konnte nicht abschliessend antworten, weshalb wir Krienser:innen am 29. Januar 2023 über die Anpassung abstimmen müssen. Wer «gemeinnützig» gelte, entscheide das kantonale Steueramt. Das ist ein klares Kriterium, welches dann dazu geführt hat, dass viele Vereine nach den rechtlichen Grundlagen zu recherchieren begonnen haben. In einer Empfehlung des Bundes an die Kanton steht dann, dass alle Musikgesellschaften, Theatervereine, Sportvereine und Quartiervereine als eigennützig gelten. Sie organisieren nur die Freizeitaktivitäten ihrer Mitglieder! Die Gemeinnützigkeit wird ihnen verwehrt! Und schon bezahlen grundsätzlich alle Krienser Vereine 10% Billettsteuer, wenn sie Einnahmen während einem Rechnungsjahr aus Eintrittspreisen und/oder Konsum mehr als 10’000 Franken einnehmen. Unabhängig davon, ob sie noch Ausgaben haben oder kostendeckend arbeiten. Wie wichtig eine durchdachte und breit diskutierte Krienser Definition der Gemeinnützigkeit wäre, zeigen die nachfolgenden drei Beispiele von Vereinen, die neu Billettsteuer bezahlen müssten.

Grundsätzlich gilt ein Verein dann als gemeinnützig, wenn er einen gewichtigen Beitrag zum Gemeinwohl der Menschen in einem Gebiet leistet. Dies ist insbesondere dann gegeben, wenn ein Verein eine Aufgabe übernimmt, welche eigentlich die Gemeinde leisten müsste. Wenn nun das kantonale Steueramt entscheidet, was als gemeinnützig gilt, so muss der Verein dem Gemeinwohl aller Menschen im Kanton Luzern dienen. Warum aber soll ein Quartierverein aus Kriens sich für alle Menschen im Kanton einsetzen? Und exakt deshalb hätte der Stadtrat bereits vor der Debatte im Einwohnerrat für die Stadt Kriens definieren müssen, was gemeinnützig bedeutet. Verhandlungen am runden Tisch hätten dann mit den Vereinen dazu geführt, dass eine Verordnung entsteht, in welcher alle Ausnahmen geregelt wären. Eine solche Verordnung erst nach Abschluss der Debatten im Einwohnerrat in Aussicht zu stellen und darin nur gerade auf die Sportvereine einzugehen, ist unseriös. Deshalb lehnt die SP Kriens diese unsorgfältige Anpassung der Billettsteuer ab. Das ursprüngliche Ziel, dass die Unternehmen in Sport und Kultur in Kriens an die Infrastruktur beitragen können, wurde deutlich verfehlt! Wir ergreifen Partei für die Krienser Vereine und sagen NEIN zur Anpassung der Krienser Billettsteuer. 


Beispiel 1: Quartierverein

Ein Quartierverein verpflegt die 500 anwesenden Quartierbewohner:innen an Quartierfest und Weihnachtsmarkt. Wenn pro Person mindestens 10 Franken ausgegeben werden, so übertrifft der Quartierverein die Limite von 10’000 Franken – und muss dafür 1000 Franken Billettsteuer bezahlen. 

Das steht im Widerspruch zur Definition der Gemeinnützigkeit: Die Quartiervereine erbringen für die Stadt Kriens ohne Zusatzaufwand mehrere wichtige Aufgaben: Sie heissen neue Einwohner:innen willkommen, vermitteln Heimat mit ihren Anlässen, sollen gegenüber der Stadt Kriens die Interessen der Quartierbewohner:innen vertreten und müssen sich dazu regelmässig mit dem Stadtrat austauschen. Kurz gesagt: Quartiervereine sind per Definition für die Stadt Kriens gemeinnützig, weil sie wichtige Aufgaben eines Gemeinwesens für die Stadt Kriens erfüllen, und dafür noch nie eine Gegenleistung erhalten haben!


Beispiel 2: Musik- oder Theaterverein

Der Musik- oder Theaterverein XXX führt an 5 Abenden im grossen Saal im Schappe Kulturquadrat eine Vorstellung auf. Die Aufführung ist gut und der Saal mit 200 Plätzen jeden Abend bis auf den letzten Platz gefüllt. Wenn der Eintrittspreis 20 Franken beträgt und pro Person für 10 Franken Getränke konsumiert werden, entstehen Einnahmen von rund 30’000 Franken – und auch dieser Verein muss dafür 3000 Franken Billettsteuer bezahlen.

Mit der Musikschule fördert die Stadt Kriens aktiv das Musizieren. Die Musikvereine bieten dann die Gelegenheit nach der Schulzeit auch im Erwachsenenalter weiterhin gemeinsam zu musizieren. Zusammen mit den Theatervereinen bieten diese Vereine uns Krienser:innen immer wieder die Gelegenheit direkt hier in Kriens Kultur zu geniessen – und stellen dazu immer auch Profis als Konzertmeister:in, Dirigent:in oder Regisseur:in an, damit Aufführungen höchster Qualität entstehen. Und weil diese Vereine kostendeckend ohne Gewinn arbeiten, erhält die Stadt Kriens unglaublich viel Kultur, ohne etwas dafür zu bezahlen. Müsste die Stadt Kriens dies mit der Kulturförderung bezahlen, so würde dies deutlich mehr kosten.  


Beispiel 3: Fasnacht

Die Gallizunft organisiert jedes Jahr den Fasnachtsumzug und viele andere Anlässe, welche zur Krienser Fasnacht beitragen. Wenn nur die Hälfte der am Fasnachtsumzug 20’000 Menschen die billigste Krienser Fasnachtsplakette kauft, entstehen Einnahmen von mindestens 80’000 Franken – und dafür müssen 8000 Franken Billettsteuer bezahlt werden. 

Die Stadt Kriens ist stolz auf ihre Unabhängigkeit und ihre wertvolle Tradition in der Fasnacht. Auch hier profitiert die Stadt Kriens zum Nulltarif von sehr viel Freiwilligenarbeit. Über die Stadtgrenzen hinaus entsteht so Werbung für die Stadt Kriens, welche sich für Kriens als Tourismusort über die Kurtaxe lohnt. Diese Gratiswerbung selbst bezahlen und organisieren zu müssen, wäre sehr teuer.