Die SP Kriens erwirkt Hilfe fürs städtische Kleingewerbe

 «Die Stadt Kriens engagiert sich für die lokale Wirtschaft!» heisst für uns, dass die Stadt Kriens nicht nur dann hilft, wenn es allen gut geht, sondern auch dann, wenn das Krienser Gewerbe an den Folgen von Corona leidet. Aus diesem Grund haben wir uns fürs Krienser Gewerbe eingesetzt, mit dem Postulat Corona-Solidarität – Hilfe für das städtische Kleinstgewerbe den Stadtrat dazu aufgefordert, mit einem dreistufigen Verfahren sicherzustellen, dass betroffene Unternehmer*innen und Selbstständigerwerbende informiert sind, sich bei einer Anlauf- und Informationsstelle beraten lassen können und als allerletzte Massnahme, wenn alle Stricke reissen, die Stadt Kriens auch unbürokratisch finanziell helfen kann.

Hintergründe

Bereits die erste Welle mit dem Lockdown hat viele Kleinunternehmen in Kriens belastet. Vor allem Unternehmen, die auf Laufkundschaft angewiesen sind, mussten deutliche Umsatzverluste in Kauf nehmen, während die Fixkosten für Mieten oder Versicherungen weiterhin bezahlt werden mussten. Mitte November 2020 zeichnete sich ab, dass mit einer zweiten Welle zu rechnen ist, welche ihren Höhepunkt bis Ende Jahr überschreiten wird. Passend zu den Massnahmen von Bundesrat und Kanton Luzern forderte die SP Kriens deshalb mit Ihrem Postulat Corona-Solidarität – Hilfe für das städtische Kleinstgewerbe rasche und unbürokratisches Hilfe auch auf Stufe der Stadt Kriens.

Angesichts der sich aktuell überstürzenden Ereignisse sind wir froh, dass der Einwohnerrat am 10. Dezember 2020 das Postulat der SP Kriens mit 16 zu 9 Ja stimmen an den Stadtrat überweisen hat. Hilfe tut dringend Not, da die kurzfristige Überbrückung der fehlenden Liquidität im Kanton Luzern bis am 4. Februar 2021 auf sich warten lässt. «Die Stadt Kriens muss sich jetzt um ihre KMU kümmern. Jetzt müssen die Informationen über alle Hilfeleistungen von Bund und Kanton fliessen, damit Betroffenen unbürokratisch und rasch geholfen werden kann. Die Stadt Kriens darf in dieser Krise niemanden allein lassen!», haben als Argumente viele Einwohnerrät*innen überzeugt.

Das von uns geforderte Verfahren ist dreistufig. Als erstes muss mit einer Webseite der Stadt Kriens sichergestellt werden, dass allen betroffenen Unternehmer*innen die für sie wichtigen Informationen von Bund und Kanton inklusive Formulare zugänglich sind. In einem zweiten Schritt soll im Sinne einer Anlauf- und Informationsstelle auch eine Beratung angeboten werden. Schliesslich passen nicht alle Hilfsangebote zu jedem Unternehmen und sind oft auch mit Verpflichtungen, meist zusätzlicher Verschuldung verbunden. Auch hat es ein anderes Gewicht, wenn sich die Stadt Kriens bei Vermieter*innen für ihre Unternehmen einsetzt. 

Für uns war klar: «Die als 3. Schritt im Postulat geforderte finanzielle Hilfe, stellt eine allerletzte Massnahme dar, die eingesetzt werden soll, wenn alle Stricke reissen. Schliesslich ist es viel aufwändiger Unternehmen wieder nach Kriens zu locken und hier anzusiedeln, statt die Liquidität schon bestehender Krienser Unternehmen kurzfristig mit einem Darlehen zu überbrücken!»

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