Unsere Empfehlung für die Abstimmung vom 28. November 2021

 «Wir tragen für alle Menschen in unserer Gesellschaft Verantwortung und handeln solidarisch!» verbindet als roter Faden alle vier Vorlagen. Die Corona-Krise hat eindrücklich gezeigt, wie zerbrechlich unsere Gesundheitswesen und insbesondere die Pflege ist. Deshalb sagen wir einstimmig JA zur Pflegeinitiative. Wir alle brauchen eine starke Pflege, die für uns dann da ist, wenn wir sie brauchen. Wie sagen auch einstimmig JA zur Änderung des Covid-Gesetzes, weil sich die Lage mit Corona weiterentwickelt und wir die Entscheide des Bundes mittragen. Dabei ist es auch wichtig, dass Bewährtes erhalten bleibt, so zB. das heutige Verfahren bei der Wahl der Bundesrichter. Unser NEIN zur Justizinitiative war ebenfalls einstimmig.

Besonders freut uns, dass auch der Kanton seine Verwaltung zentralisieren will. Die Stadt Kriens hat dies bereits erfolgreich vollbracht und nutzt heute die bei der Zentralisierung entstandenen Synergien in der Stadtverwaltung auf vielfältige Weise. Auch hier ein solidarisches JA zum neuen Verwaltungsgebäude am Seetalplatz. Hintergrund-Informationen zu den einzelnen Vorlagen findet Ihr nachfolgend. Einfach auf den Titel klicken und weiterlesen ; )    

Pflegepersonal am Limit und die Pflegeinitiative

 Unsere Gesellschaft wird sich in den nächsten 10 bis 20 Jahren grundlegend verändern. Im Vergleich zu heute wird der Anteil älterer Menschen deutlich steigen. Damit verbunden, wird auch die Nachfrage nach Gesundheitsdienstleistungen ansteigen und vor allem die Pflege vor riesige Herausforderungen stellen. Kein Problem, denkt Ihr vielleicht, weil beim letzten Mal im Spital alle Pflegenden so freundlich und aufgestellt waren. Wer das denkt, täuscht sich leider gewaltig. Stand heute fehlen in der Pflege mehr als 11’000 Menschen, um heute die offenen Stellen zu besetzen. Die Zeit in der Pflege ist sehr knapp, so knapp, dass Magensonden und Urinkatheter an der Tagesordnung sind. Das dabei die Würde der Menschen und der Kontakt zu den Menschen leiden, kann leider aufgrund des enormen Zeitdrucks nicht mehr berücksichtigt werden. Wie also soll diese Situation gelöst werden?

Der Bundesrat setzt in seinem Gegenvorschlag auf eine Ausbildungsoffensive. Das wird sich so aber   nicht realisieren lassen, weil doch heute bereits niemand Zeit hätte, sich dann um all die neuen Auszubildenden zu kümmern. Deshalb muss ganzheitlicher angesetzt werden und deshalb sagen wir JA zur Pflegeinitiative. 

Eine Ausbildungsoffensive macht nämlich nur dann Sinn, wenn alle Pflegenden in ihrer Arbeit entsprechend entlastet werden. Optimierungsmöglichkeiten gäbe es sehr viele: Familiengerechte und verlässliche Dienstpläne, in GAV’s geregelte Arbeitsbedingungen, ausreichend Zeit fürs sich um die anvertrauten Menschen zu kümmern sowie höhere Löhne. Die Wirkung wäre enorm, da damit die Pflege wieder attraktiver würde, für Berufseinsteigende nach der Lehre, aber auch für Wiedereinsteiger:innen. Es gilt die Pflege als Beruf wieder attraktiv zu machen, wenn wir tatsächlich die Herausforderungen der nächsten 10 bis 20 Jahren bewältigen wollen. Und dazu braucht es unser JA zur Pflegeiniative.

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Das Bundesgericht und die Justizinitiative

Das heutige Verfahren für die Wahl der Bundesrichter hat sich bewährt. Eine Gerichtskommission wägt sorgfältig unter den Bewerbungen ab, berücksichtigt neben der Parteistärke auch Landessprache und Geschlecht und schlagen vor, wer ins Bundesgericht gewählt werden soll. Diese fundierte Arbeit ist Grundlage für die Wahl ins Bundesgericht, welche von der vereinigten Bundesversammlung alle sechs Jahre vorgenommen wird. 

Das Initiativekomitee schlägt nun vor, diesen bewährten Prozess grundlegend zu verändern. Die Parteizugehörigkeit soll aufgegeben werden und durch ein Auslosungsprozess ersetzt werden. Für uns geht dabei ein Grundprinzip verloren. Mit der Parteizugehörigkeit wird sichergestellt, dass alle Gesellschaftsgruppen im Bundesgericht vertreten sind und sind für Entscheide auch immer alle Ansichten vertreten. Folge sind ausgewogene und unabhängige Entscheide des heutigen Bundesgerichts. Dies soll so beibehalten werden und deshalb sagen wir NEIN zur Justizinitiative.

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Krisenbewältigung und die Änderung des Covid-Gesetzes

 Im September 2020 wurde das Covid-Gesetz erlassen, weil das Notgesetz für die Bewältigung der  Corona-Krise vom März 2020 wieder aufgehoben werden musste. So wurden im September 2020 wichtige Massnahmen langfristig gesichert, so dass unter anderem mit Wirtschaftshilfen die Folgen der Corona-Krise  bewältigt werden können.

Selbstverständlich hat sich die Situation seither weiter verändert, so dass neue Massnahmen ergriffen werden mussten. Neben Anpassungen bei den Wirtschaftshilfen wurden auf diese Weise im März 2021 auch die gesetzlichen Grundlagen fürs Covid-Zertifikat geschaffen. Das Covid-Zertifikat bietet uns die Freiheit, wieder am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen, weil wir damit überprüfbar nachweisen können, dass wir entweder getestet, genesen oder geimpft sind. Diese Freiheit ist auch für alle Unternehmen wichtig, die auf Laufkundschaft angewiesen sind. Und deshalb sagen wir JA zur Änderung des Covid-Gesetzes.

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Synergien nutzen und das neue Verwaltungsgebäude am Seetalplatz

 Heute ist die Kantonsverwaltung auf über 30 Standorte in der Stadt Luzern und der Agglomeration Luzern verteilt.

Dies soll nun geändert werden, indem am Seetalplatz eine neues Verwaltungsgebäude  gebaut werden soll, in welchem all diese Verwaltungsteile Platz finden. Wir haben bereits bei uns in der Stadt Kriens gesehen, wie mit dem neuen Stadthaus innerhalb der Verwaltung Synergien entstehen und eben auch genutzt werden können. Sich noch schnell mit allen Beteiligten direkt und unkompliziert absprechen zu können, erweist sich als sehr effizient und führt zu besseren Entscheiden in sehr vielen Verwaltungsprozessen.

Da das neue Verwaltungsgebäude nicht nur den Bedarf der Kantonsverwaltung abdeckt, sondern auch vielfältige Nutzungen in den Bereichen Wohnen und Arbeiten vereinigt, sagen wir JA zum neuen Verwaltungsgebäude am Seetalplatz und damit auch zum Sonderkredit, welcher für den Bau des Gebäudes notwendig wird.  

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