Einkommen entlasten – AHV stärken – JA zur Reform der Erbschaftssteuer am 14. Juni

Eine im internationalen Vergleich moderate Erbschaftssteuer von 20% auf Vermögen über 2 Millionen soll für mehr sozialen Ausgleich sorgen. Von den geschätzten Erträgen werden 2 Milliarden in die AHV fliessen, eine Milliarde geht an die Kantone. Mit den dringend notwendigen Zusatzeinnahmen für die AHV verhindern wir, dass Lohnabgaben und Mehrwertsteuer weiter steigen bzw. unsere Renten sinken.

Eine Erbschaftssteuer ist keine revolutionäre Idee. Sie gehört zum Erfolgsmodell Schweiz und hat bis vor 15 Jahren in allen Kantonen ausser Schwyz dafür gesorgt, dass die ungleiche Vermögensverteilung etwas ausgeglichen wurde. Sie ist fair und liberal. Denn wenn Löhne, AHV und andere Einkommen besteuert werden, soll auch Steuern bezahlen, wer ohne eigenes Zutun Millionen- oder gar Milliardenvermögen erbt.

Direkte Erben von kleinen und mittleren Vermögen blieben wie heute steuerfrei. Dafür sorgt der Freibetrag von 2 Millionen. Wohnungen und Einfamilienhäuser können also steuerfrei vererbt werden, umso mehr als der Freibetrag bei einem Paar bei jedem Erbgang gewährt wird und so insgesamt 4 Millionen steuerfrei weitergegeben werden können.

Auch kleine und mittlere Unternehmen sind durch die Reform nicht gefährdet. Das Parlament wird die entsprechenden Modalitäten festlegen. Mit einem Freibetrag von beispielsweise 50 Millionen könnten KMU steuerfrei an die nächste Generation übertragen werden. Landwirtschaftsbetriebe sind gemäss Initiativtext ganz von der Erbschaftssteuer befreit.